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::Preise::
für Mediation - Supervison - Coaching - Moderation  

Die Sitzungen werden nach Stundensätzen abgerechnet, die individuell je nach Umfang des Falls vereinbart werden. Die individuelle Leistungsfähigkeit der Konfliktparteien findet dabei Berücksichtigung. Das Stundenhonorar richtet sich nach den tatsächlich stattgefundenen Sitzungen. Bevor es losgehen kann, muß Vertrauen bestehen. Dafür biete ich Ihnen ein Erstgespräch (ca. 30 min), in dem wir sowohl über die Vorgehensweise zur Konfliktklärung als auch über das weitere Vorgehen und die Vergütung sprechen. Dieses Erstgespräch ist unverbindlich und unentgeltlich. Fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, ob sie die Kosten einer Mediation übernimmt!

Besonderheit bei Mediation und Gruppensupervision: Von den Kosten einer Mediation oder Gruppensupvervision zahlt jede Konfliktpartei nach jeder Sitzung ihren Anteil. Die Höhe des Anteils vereinbaren die Parteien. In aller Regel Die Kosten sind geringer als Anwalts- und Gerichtskosten in einem Gerichtsverfahren.


Hier ist ein einfaches Mediations-Kostenbeispiel:

Aufwand und Kosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Egal, ob Sie sich über Fehler beim Bau eines Hauses, über die Aufteilung eines Erbes oder die Besuchsregelung für Ihr Kind streiten - die Kosten orientieren sich nicht am „Streitwert“, sondern berechnen sich nur nach Dauer und Häufigkeit der Mediationssitzungen.

Als Grundsatz gilt daher: Je höher der Streitwert, desto günstiger das Mediationsverfahren im Vergleich zu einem gerichtlichen Prozeß. Dazu folgendes Beispiel (ohne ggf. zusätzlich anfallende MwSt.):




Gerichtsverfahren

Mediationsverfahren

Fall 1

Streitwert 5.000,- €


Anwalts- und Gerichtsgebühren
in erster Instanz:               

 1.908,- €
Anwalts- und Gerichtsgebühren
durch zwei Instanzen:

4.117,60 €

Sie vereinbaren mit den Mediatoren einen Stundensatz von 100,- €.

Bei einer durchschnittlichen Mediationsdauer von 10 Stunden kostet das
Mediationsverfahren

1.000,- €.

Fall 2

Streitwert 10.000,- €


Anwalts- und Gerichtsgebühren
in erster Instanz:

3.058,- €

Anwalts- und Gerichtsgebühren
durch zwei Instanzen: 6.603,60 €

Sie vereinbaren mit den Mediator einen Stundensatz von 100,- €.


Bei einer durchschnittlichen Mediationsdauer von 10 Stunden kostet das
Mediationsverfahren

1.000,- €




Christian Hartwig - S t r e i t vermittler  | kontakt[at]streitvermittler.de