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Mediation nach dem lösungsorientierten Ansatz:

Was ist die Rolle des Mediators?

Der Mediator ist neutral. Er unterstützt alle Konfliktparteien bei der Geltendmachung ihrer jeweiligen Interessen. Er ist verantwortlich für den Verlauf der Kommunikation, die Betroffenen sind verantwortlich für die inhaltliche Lösung. Der Mediator trifft keine Entscheidungen, er urteilt und bewertet nicht. Er sorgt für ein geschütztes und vertrauensvolles Arbeitsklima. Er hilft, Vorbehalte und Ängste abzubauen, fördert die wechselseitige Verständigung und achtet auf realistische Vereinbarungen.

Wie lange dauert eine Mediation?

Die Dauer einer Mediation richtet sich nach dem Einzelfall. Wie komplex ist der Fall? Wieviele Menchen sind beteiligt? Wie emotional ist die Streitigkeit aufgeladen? Wir sind bestrebt, den Mediationsprozess auf möglichst wenige Sitzungen zu verdichten. In der Regel setzen wir maximal 2 x 4 Stunden an. Dabei erfolgt eine komplexe und intensive Bearbeitung.

Was sind die Grundprinzipien der Mediation?

Selbstbestimmtheit und Selbstverantwortung, Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Kooperation, Akzeptanz, Ergebnisoffenheit, Zukunftsorientiertheit und die Allparteilichkeit der Mediatoren sind die tragenden Prinzipien der Mediation.

Was sind die Ziele eines Mediationsverfahrens?

Die Ziele eines Mediationsverfahrens sind konstruktive, individuelle, zukunftsorientierte, kooperative, tragfähige und nachhaltige, das heißt dauerhafte und befriedende Konfliktlösungen, nach Möglichkeit mit persönlichem und sachlichem Gewinn für alle Beteiligten (die sogenannte win-win-Lösung). Ein Mediationsverfahren ist zukunftsorientiert – es wird nicht nach einer Schuld gefragt. Die Historie eines Konfliktes, die persönlichen Anteile bei seiner Entstehung sowie seiner Eskalation – das alles gehört der Vergangenheit an. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren, in dem ausschließlich aufgrund der Rechtslage und der Beweislast, also mit Blick auf die Vergangenheit, entschieden wird, ist Mediation lösungsorientiert.

Wie verläuft ein Mediationsverfahren nach dem lösungsorientierten Ansatz?

1. Phase - Auftragsklärung: Nach der Anfrage für eine Mediation nimmt der Mediator Kontakt mit den weiteren am Konflikt Beteiligten auf. Zunächst werden alle Parteien über das Mediationsverfahren und die Rolle und Haltung des Mediators informiert. Dann wird die Frage geklärt, ob alle zur Mediation bereit sind. Für die Konfliktvermittlung wird eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen und das weitere Vorgehen miteinander abgestimmt.

2. Phase - Anfertigen einer Themenliste: Zu Beginn der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang dar, so daß die Themen und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können.

3. Phase - Positionen und Interessen / Sichtweisen- und Hintergrunderkundung: In der Exploration genannten dritten, zeitlich umfangreichsten Phase erhalten die Konfliktparteien die Möglichkeit, ihre Sicht des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen und Wahrnehmungen werden aus
getauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertiefend eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Dabei kommen neben den Positionen der Konfliktparteien deren Hintergründe, Ziele, Interessen und Emotionen zum Vorschein.

4. Phase - Sammeln und Bewerten von Optionen / Alternativen: Es beginnt eine kreative Phase der Ideenfindung, um möglichst viele neue Lösungsoptionen zu entwickeln. Anschließend erfolgt die Auswahl aus den Lösungsoptionen durch Entscheidung im Konsens sowie die Vorbereitung einer verbindlichen Abschlußvereinbarung, in der Ergebnisse zum gemeinsam Nutzen konkretisiert und formuliert werden.

5. Phase - Abschlußvereinbarung: Hierbei regeln die Konfliktparteien in einer Abschlußvereinbarung die gefundene Lösung im Detail.

Nebenwirkungen:
Im Laufe einer Mediation verändern sich die Konfliktparteien eventuell zu Personen, die wieder kooperativer miteinander umgehen können.

Wie verläuft ein Mediationsverfahren nach dem transformativen Ansatz?

Das transformativen Modell der Mediation wurde erstmals von Prof. Robert A. Baruch Bush und Prof. Joseph P. Folger 1994 in dem Buch "The Promise of Mediation" beschrieben. Die transformative Mediation ist ein einzigartiger Prozeß, bei dem sich die Streitparteien (Mediaten) verändern bzw. sich transformieren, indem sie ermächtigt werden, selbst Probleme und Ziele zu definieren. Kernbestandteile des transformativen Ansatzes sind 'empowerment' und 'recognition'. Kernbestandteile des transformativen Ansatzes sind. Durch Empowerment (Befähigung) werden sich die Parteien der Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen, und deren effektiver Nutzung bewußt. Solche Fähigkeiten ermächtigen die Streitparteien letztendlich dazu, für sich gute Entscheidungen zu treffen. 'The party experiences a greater sense of self worth, security, self-determination and autonomy' (Bush/Folger, 2004, S. 87). Der zweite Bestandteil "Recognition" ist zu verstehen als eine gegenseitige Anerkennung, die durch Gedanken, Worte oder Taten der Parteien vermittelt wird.

Nach Bush und Folger arbeiten Mediatoren im transformativen Mediationsverfahren lediglich mit der Methode der Reflexion und fassen das Gesagte der Medianten zusammen. Die neuste Tendenz vernachlässigt sogar die Verwendung von offenen Fragen, um eine Manipulation der Parteien weitestgehend zu vermeiden. Damit wird man dem Anspruch auf Neutralität am besten gerecht. Der Mediator folgt keiner Struktur und keinen Phasen; ausschließlich die Medianten bestimmen den Mediationsverlauf. Entscheidend ist dabei, daß der Vermittler den Parteien bei der Unterhaltung folgt. Insofern wird eine Themensammlung ausschließlich auf Wunsch der Parteien angefertigt. Nur sie geben die nächsten Handlungsschritte vor. Die Autoren machen deutlich, daß die beiden Mediationsansätze grundverschieden und nicht kombinierbar sind. Mediatoren sollten sich für einen Ansatz entscheiden und ausschließlich diesem folgen.

Im Ergebnis kann wie beim lösungsorientierten Ansatz eine gemeinsame Lösungungsfindung mit schriftlicher Vereinbarung stehen. Dieses ist eine Möglichkeit, insofern sich die Medianten dafür entscheiden. Doch auch ganz andere (unvorhergesehene) Ergebnisse können für die Parteien mindestens genauso wertvoll sein. Der Mediator spielt eine untergeordnete Rolle im Verfahren. Die Parteien werden als die Experten angesehen, die ihre Probleme selber lösen können, mit minimaler Hilfestellung eines neutralen Dritten.

Wie verhält es sich mit den Kosten für die Mediation?

Aufwand und Kosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Egal, ob Sie sich über Fehler beim Bau eines Hauses, über die Aufteilung eines Erbes oder die Besuchsregelung für Ihr Kind streiten - die Kosten orientieren sich nicht am „Streitwert“, sondern berechnen sich nur nach Dauer und Häufigkeit der Mediationssitzungen.

Die Höhe des Preises für eine Sitzung ist Verhandlungsbasis und wird zu Beginn der Mediation festgelegt. Die individuelle Leistungsfähigkeit der Konfliktparteien findet dabei Berücksichtigung.

Als Grundsatz gilt daher: Je höher der Streitwert, desto günstiger das Mediationsverfahren im Vergleich zu einem gerichtlichen Prozeß. Dazu folgendes Beispiel (ohne ggf. zusätzlich anfallende MwSt.):


Gerichtsverfahren

Mediationsverfahren

Fall 1

Streitwert 5.000,- €

Anwalts- und Gerichtsgebühren
in erster Instanz:               

 1.908,- €
Anwalts- und Gerichtsgebühren
durch zwei Instanzen:

4.117,60 €

Sie vereinbaren mit den Mediatoren einen Stundensatz von 100,- €.

Bei einer durchschnittlichen Mediationsdauer von 10 Stunden kostet das
Mediationsverfahren

1.000,- €.

Fall 2

Streitwert 10.000,- €

Anwalts- und Gerichtsgebühren
in erster Instanz:

3.058,- €

Anwalts- und Gerichtsgebühren
durch zwei Instanzen: 6.603,60 €

Sie vereinbaren mit den Mediator einen Stundensatz von 100,- €.

Bei einer durchschnittlichen Mediationsdauer von 10 Stunden kostet das
Mediationsverfahren

1.000,- €


Können die Kosten von Dritten übernommen werden?

Rechtsschutzversicherungen haben ihre Kunden traditionell gegen Kosten versichert, die durch Gerichtsverfahren entstehen. Mit Ausdehnung der Mediationspraxis übernehmen sie zunehmend auch die Kosten für Mediationsverfahren. Ist einer der Medianten rechtsschutzversichert, so ist individuell zu prüfen, ob das Risiko, aus dem der Streit entstanden ist, von dem vereinbarten Versicherungsschutz umfaßt ist. In § 5 Abs. 1 d) ARB 94/2000 ist geregelt, daß der Versicherer die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren trägt, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen. Schlichtungsverfahren kann hier als Oberbegriff aufgefaßt werden, der Mediation mit umfaßt. Diese Frage muß allerdings mit jeder Rechtsschutzversicherung im Einzelfall geklärt werden.

Prozeßkostenhilfe gibt es für die Mediation (derzeit noch) nicht, da es sich bei der Mediation nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt.

Wann ist Mediation das geeignete Verfahren?

Mediation bietet sich an, wenn Menschen ein gemeinsames, klärungs- und/oder regelungsbedürftiges Anliegen haben, das sie selber (am besten) regeln können, was sie mit Unterstützung eines Mediators besser, d. h. beziehungsgerechter, interessengerechter, umfassender, wertschöpfender, nachhaltiger, schneller oder leichter und kostengünstiger erreichen. Sobald ein Gespräch der Beteiligten untereinander nicht mehr dazu beiträgt, daß Konflikte geklärt werden, sondern eher weitere Konflikthemen und Konfliktereignisse hinzukommen (Eskalation), ist eine Mediation empfehlenswert.

Mediation bietet sich insbesondere an, wenn es den Parteien wichtig ist oder sie gezwungen sind, auch in Zukunft miteinander zu tun zu haben.

Wenn eine Seite sich unwohl fühlt, die andere Seite mit dem Konflikt zu konfrontieren, solange nicht eine dritte Person anwesend ist, oder die Beteiligten nicht mehr mit einander reden können, ist Mediation sinnvoll.

Auch in Fällen, in denen eine oder beide Parteien öffentliche Verfahren vermeiden möchten, empfiehlt sich Mediation als vertrauliches Verfahren.

Wann ist Mediation nicht geeignet?

Grenzen der Mediation sind ein Bedürfnis nach Drittentscheidung, Verantortungsabgabe, fehlende Kooperationsbereitschaft, nicht vorhandene Lösungsoffenheit, kein Verhandungsspielraum.

Das Nichtvorhandensein eines Einigungsbereichs ist die Ausnahme - tatsächlich läßt sich fast immer eine Lösung finden. Eine Mediation kann auch insofern Sinn ergeben, als die Verhandlungspartner Sicherheit erlangen können, daß keine Kooperations- und Wertschöpfungspotentiale unberücksichtigt bleiben - also die beste aller möglichen Lösungen gefunden und gewählt wird.

Wie kann ich selbst Mediator werden?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung einer Mediationsausbildung. Die Regulierung definierter Qualitätsstandards haben die Fachverbände übernommen, insbesondere die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM), der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) und der Bundesverband Mediation (BM). Näheres dazu finden Sie auf unseren Ausbildungsseiten.



Für mehr Wissenswertes über Mediation klicken Sie bitte hier (PDF).
Für mehr Wissenswertes über Konflikte klicken Sie bitte hier (PDF).
Varanasi, Indien

Christian Hartwig - Streitvermittler  | kontakt[at]streitvermittler.de